BICOM optima®
Zertifiziertes Medizinprodukt der Klasse IIa

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

REGUMED®
Regulative Medizintechnik GmbH
Robert-Koch-Straße 1a
82152 Planegg
Deutschland

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Unser Unternehmen bietet High-End Bioresonanz-Geräte für gewerbliche Anwender wie Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie andere therapeutisch tätige Fachpersonen an. Darüber hinaus stellen wir auf unserer Webseite umfangreiche Informationen zur Bioresonanz-Methode zur Verfügung, die sich sowohl an Fachkreise als auch an interessierte Endverbraucherinnen und Endverbraucher richten. Ziel ist es, umfassend über die Anwendungsmöglichkeiten, Funktionsweise und wissenschaftlichen Grundlagen der Bioresonanz zu informieren.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Die Bereitstellung unserer Dienstleistungen erfolgt überwiegend über unsere Webseite. Gewerbliche Kundinnen und Kunden können sich dort über unsere Produktpalette informieren, technische Details einsehen und bei Interesse Kontakt mit unserem Vertriebsteam aufnehmen. Die Informationen zur Bioresonanz-Methode stehen allen Nutzergruppen in leicht verständlicher Sprache zur Verfügung.

Um eine möglichst barrierearme Nutzung sicherzustellen, achten wir auf eine klare Strukturierung der Inhalte, kontrastreiche Gestaltungselemente und eine einfache Navigation. Darüber hinaus sind wir bestrebt, unsere digitalen Angebote kontinuierlich an die Anforderungen der Barrierefreiheit anzupassen, um allen Nutzerinnen und Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

Wir sind bestrebt, unsere Webseiten im Einklang mit den geltenden Bestimmungen zur Barrierefreiheit – insbesondere der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) – zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Webseiten ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit setzen wir das Plugin „OneTap Accessibility“ ein, das unter anderem Funktionen zur Kontrasterhöhung, Schriftvergrößerung und besseren Tastaturbedienbarkeit bereitstellt. Darüber hinaus überprüfen wir die technische Barrierefreiheit mit dem Tool Google Lighthouse, um die Barrierefreiheit laufend zu verbessern.

Trotz aller Maßnahmen bestehen aktuell noch folgende Einschränkungen:

  • Eingebundene PDF-Dokumente sind evtl. nicht durchgehend barrierefrei lesbar (z. B. fehlende Tags oder Lesereihenfolge).
  • Einige interaktive Elemente wie Formularfelder weisen Einschränkungen bei der Tastaturbedienbarkeit und Bildschirmlesbarkeit auf.
  • Audiovisuelle Inhalte sind derzeit evtl. noch nicht durchgängig mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen.

Barrierefreie Alternativen

  • Kontaktformulare können alternativ per E-Mail genutzt werden.
  • Bei Schwierigkeiten mit der Bedienung einzelner Websitebereiche bieten wir Unterstützung per E-Mail oder Telefon an.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen

Wir arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren schrittweise zu beheben:

  • PDF-Dokumente werden sukzessive überarbeitet und künftig barrierefrei bereitgestellt.
  • Die Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit und Formularbarrierefreiheit ist für den kommenden Relaunch unserer Webseite geplant.
  • Neue Video- oder Audioinhalte werden möglichst frühzeitig mit entsprechenden Untertiteln oder Alternativen veröffentlicht.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 02.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 05.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung. Im Rahmen dieser Bewertung haben wir verschiedene automatisierte Prüfwerkzeuge eingesetzt, insbesondere das Analyse-Tool Google Lighthouse. Diese Tools unterstützen uns dabei, zentrale Aspekte der Barrierefreiheit – wie alternative Texte, Tastaturbedienbarkeit und semantische HTML-Struktur – systematisch zu überprüfen. Diese technischen Prüfverfahren bieten eine gute Grundlage für die Identifikation und Optimierung potenzieller Barrieren und werden im Rahmen unserer Qualitätskontrollen eingesetzt.