BICOM optima®
Zertifiziertes Medizinprodukt der Klasse IIa

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Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen

Abrechnung von Behandlungen

Die BICOM® Bioresonanz Methode ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die von Ärzten und Heilpraktikern zusätzlich angeboten wird. Diese Leistung ist nicht verpflichtend und wird vom Patienten in der Regel selbst bezahlt.

Mittlerweile gibt es aber einige private Krankenkassen und Zusatzversicherungen, welche die Kosten für eine BICOM® Bioresonanz Behandlung übernehmen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht.

Am besten Fragen Sie nach Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Heilpraktiker vor einer Behandlung einfach bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und zu welchem Teil Kosten übernommen werden.

Weitere Zusatzversicherungen, welche die Bioresonanz teilweise oder vollständig übernehmen:

Tipp

Die CONTINENTALE bietet Patienten eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung. Im Leistungskatalog ist auch die Bioresonanz mit aufgeführt.

Ärzte und Heilpraktiker, welche die BICOM® Bioresonanz anbieten, finden Sie in unserem Therapeuten-Finder.

Noch Fragen?

Ihr/e Therapeut/in vor Ort hilft Ihnen gerne persönlich weiter

Mit dem Therapeuten-Finder finden Sie die Praxis in Ihrer Nähe,
die Ihnen die BICOM® Bioresonanz anbietet.